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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83   

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BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83 (https://dejure.org/1983,1866)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1983 - 4 StR 314/83 (https://dejure.org/1983,1866)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1983 - 4 StR 314/83 (https://dejure.org/1983,1866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt von einem versuchten Tötungsdelikt - Freiwilligkeit eines Rücktritts für die Annahme eines unbeendeten Versuchs - Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt vom beendeten Versuch - Unterlassen als Verhinderungshandlung

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 116
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83
    Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch kommt es entscheidend auf die Vorstellung des Täters an, nämlich ob er seiner Auffassung nach alles zur Vollendung der Tat Erforderliche getan hat (BGHSt 31, 170 ff).

    Rechnet er mit einer nicht nur entfernten Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so ist beendeter Versuch gegeben (BGHSt 22, 330, 331, 332; 31, 170, 175, 177; BGH bei Dallinger MDR 1970, 381).

    Kann ein Täter nämlich nicht sicher beurteilen, ob sein bisheriges Tun dafür ausreicht, hält er dies aber für möglich und unterläßt er weitere Ausführungshandlungen, dann sieht er regelmäßig nur davon ab, den Erfolgseintritt sicherer zu machen (BGHSt 31, 170, 176).

  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83
    Da nach dem festgestellten Tatgeschehen nicht davon ausgegangen werden kann, daß der Angeklagte die Anzahl der Stiche bzw. Schnitte mit dem Messer von vornherein geplant hatte (vgl. BGHSt 31, 46, 48), kommt es entscheidend auf seine Vorstellung bei Abbruch seines Handelns an.

    Liegt ein beendeter Versuch vor, so ist der Angeklagte wegen eines versuchten Tötungsdelikts strafbar, da er nichts getan hat, um die Vollendung der Tat zu verhindern (BGHSt 31, 46, 48 f).

  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83
    Rechnet er mit einer nicht nur entfernten Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so ist beendeter Versuch gegeben (BGHSt 22, 330, 331, 332; 31, 170, 175, 177; BGH bei Dallinger MDR 1970, 381).
  • BGH, 23.01.1970 - 2 StR 604/69

    Teilweiser Rechtsmittelerfolg des Angeklagten mit der Folge der vorläufigen

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83
    Rechnet er mit einer nicht nur entfernten Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so ist beendeter Versuch gegeben (BGHSt 22, 330, 331, 332; 31, 170, 175, 177; BGH bei Dallinger MDR 1970, 381).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Wenn das Landgericht ausführt: "Wer bemerkt, wie jemand infolge äußerer Gewalteinwirkung im ungebremsten Fall mit dem Hinterkopf auf den Straßenbelag aufschlägt, regungslos liegenbleibt, sofort zu röcheln beginnt und auf ein Wangentätscheln keinerlei Reaktion zeigt, erkennt den Todeseintritt als möglich und nimmt - wenn er nicht hilfend eingreift - die Todesfolge zumindest billigend in Kauf," so übersieht es, daß es nicht darauf ankommt, ob ein Täter im allgemeinen bei einer solchen Situation den möglichen Todeseintritt erkennt und billigt, sondern daß die Feststellung erforderlich ist, daß gerade auch der Angeklagte dies nach seiner Vorstellung erkannt und gebilligt hat (vgl. Senatsurteile vom 7. Juni 1983 - 4 StR 51/83 - mitgeteilt in NStZ 1983, 407 und vom 4. August 1983 - 4 StR 314/83 - mitgeteilt bei Holtz, MDR 1983, 983 [BGH 13.07.1983 - IVb ZB 31/83]).
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83

    Abgrenzung von direktem und bedingtem Tötungsvorsatz - Strafbefreiender Rücktritt

    Ein mit direktem Tötungsvorsatz unternommener Versuch ist in der Regel - erst - beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges - also des Todes - für möglich hält (BGHSt 31, 170, 175; vgl. ferner BGH JZ 1980, 69 = MDR 1980, 153; Urt. vom 4. August 1983 - 4 StR 314/83 - bei Holtz MDR 1983, 983 [BGH 13.07.1983 - IVb ZB 31/83]/984).
  • BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92

    Anforderungen an die Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch - Absehen von der

    Ein honorierbarer Verzicht auf die Durchführung des kriminellen Entschlusses ist in der Regel gegeben, wenn der Täter die Ausführung seines Verbrechensplanes noch für möglich hält, ihn jedoch nicht mehr durchführen will (BGH NStZ 1984, 116; 1992, 536, 537 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1983 - 4 StR 620/83   

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https://dejure.org/1983,1893
BGH, 27.10.1983 - 4 StR 620/83 (https://dejure.org/1983,1893)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1983 - 4 StR 620/83 (https://dejure.org/1983,1893)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - 4 StR 620/83 (https://dejure.org/1983,1893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Straferschwerende Berücksichtigung des Handelns des Täters mit direktem Vorsatz - Möglichkeit des Zusammentreffens von bedingtem Vorsatz und Verdeckungsabsicht - Strafschärfende Verwertung - Direkter Vorsatz - Verdeckungsabsicht - Bedingter Tötungsvorsatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 116
  • StV 1984, 113
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 27.10.1983 - 4 StR 620/83
    Die Verwirklichung der Verdeckungsabsicht ist dann nur in Verbindung mit einem direkten Tötungsvorsatz möglich (BGHSt 21, 283, 284; BGH NJW 1978, 1490 m.w.Nachw.; Jähnke in LK, 10. Aufl., § 211 StGB Rdn. 24; Eser in Schönke/Schröder, 21. Aufl., § 211 StGB Rdn. 35).
  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 27.10.1983 - 4 StR 620/83
    Die Verwirklichung der Verdeckungsabsicht ist dann nur in Verbindung mit einem direkten Tötungsvorsatz möglich (BGHSt 21, 283, 284; BGH NJW 1978, 1490 m.w.Nachw.; Jähnke in LK, 10. Aufl., § 211 StGB Rdn. 24; Eser in Schönke/Schröder, 21. Aufl., § 211 StGB Rdn. 35).
  • BGH, 10.11.1983 - 4 StR 642/83

    Konkurrenzen zwischen Körperverletzung und Mord

    Sie lassen sich jedoch dann nicht miteinander vereinbaren, wenn - was die Regel ist - die vom Täter erstrebte Verdeckung der Straftat nach seiner Vorstellung nur durch den Tod des Opfers erreicht werden kann (BGHSt 21, 283, 284; BGH NJW 1978, 1490 m.w.Nachw.; Beschluß des Senats vom 27. Oktober 1983 - 4 StR 620/83).
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